Ansprechpartner
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Dokumente
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Gebühren
Die Gebühr beträgt 11,10 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Stadtbüro Dicker Busch | 06142 83-2900 | |
Stadtbüro Innenstadt | 06142 83-2940 |