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Stadt Rüsselsheim am Main

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Rüsselsheim am Main ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in den jeweils gültigen Fassungen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.ruesselsheim.de , sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Rüsselsheim am Main arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Ruesselsheim.de ist weitestgehend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.

Nicht-barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte und Funktionen sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei. Davon ausgenommen sind die Formulare und zugehörigen Richtlinien der Stadt Rüsselsheim am Main. Zu mit aufgenommenen Formularen anderer Behörden sind uns leider keine Aussagen möglich.
  • Eingebundene Videos sind aufgrund fehlender Beschreibungen und teilweise fehlender Untertitel nicht barrierefrei.

Die Stadt Rüsselsheim am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen. Es stehen außerdem Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung. Diese werden sukzessive ausgeweitet.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2024 erstellt. Die Erklärung wurde auf der Grundlage des Prüfberichts zur Barrierefreiheit vom 14.06.2024 erstellt. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung mit Unterstützung durch Dritte.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben oder uns ein Feedback dazu geben möchten, können Sie sich an die Onlineredaktion onlineredaktionruesselsheimde wenden oder das Kontakt­formular nutzen.

Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:

Stadt Rüsselsheim am Main
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 83-0

Hinweise zum Datenschutz

Die Kommunikation per E-Mail und Kontakt­formulare erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Verbindung. Bitte beachten Sie, dass auch die Kontakt­formulare wie eine E-Mail versendet werden. Da die Kommunikation per E-Mail nicht sicher ist, sehen Sie bitte davon ab, Informationen wie Bankdaten oder sensible Behördenkommunikation darüber zu verschicken.

Wir empfehlen Ihnen, für den Versand von vertraulichen Informationen auf Briefpost zurückzugreifen, wenn für eine Dienstleistung noch kein speziell geschützter Online-Service zur Verfügung steht.

Durchsetzungsverfahren

Wir sind bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu prüfen und zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese Stelle hat ihren Sitz beim Regierungspräsidium Gießen. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden.

Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBITrpgi.hessende
Internetseite: https://soziales.hessen.de/Ueber-Uns/Beauftragte-fuer-barrierefreie-IT (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Fachaufsicht für diese Stelle liegt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Internetseite: https://soziales.hessen.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise