Zur Ressourcenschonung und zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt ist die Müllvermeidung ein wichtiger Aspekt, welcher in jeder Lebenssituation möglich ist. Wir haben es selbst in der Hand - beispielsweise über umweltfreundliche Mehrwegflaschen oder unverpacktes Obst oder Gemüse. Überall bieten sich Gelegenheiten, sich für ein umweltbewusstes Dasein zu entscheiden. Wenn Abfall entsteht, muss dieser bereits im Haushalt getrennt werden. Warum und wie erfahren Sie im nachstehenden Kapitel „Mülltrennung“. Damit die Bestandteile der Abfälle wieder den Stoffkreisläufen zurückgeführt werden können, müssen diese sachgerecht entsorgt werden.
Hierbei spielt der Städteservice Raunheim Rüsselsheim die zentrale Schlüsselrolle.
Mülltrennung
Wenn Abfall nicht zu vermeiden ist, sollte so viel Abfall wie möglich „stofflich verwertet“, also recycelt werden: Aus den Abfällen können Rohstoffe gewonnen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Durch Recycling können der Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Holz oder Erdöl und der Energieverbrauch reduziert werden. Jede Tonne Recyclingplastik spart gegenüber Plastik aus Erdöl eine Tonne Kohlenstoffdioxid.
Warum muss ich schon zu Hause sortieren?
Wie trenne ich meinen Müll richtig?
Illegale Müllentsorgung
Der Außendienst des Amts für Umwelt und Klimaschutz ermitteln in Fällen von illegaler Abfallentsorgung. Dabei werden annähernd täglich Verwarnungs- und Bußgelder gemäß der Rüsselsheimer Abfallsatzung verhängt. Es werden nicht nur Personen wegen achtlosen Wegwerfens von Kaugummis und Zigarettenkippen, sondern auch das Entsorgen von Einwegverpackungen, Getränkedosen und –flaschen sowie die ordnungswidrige Beseitigung von Sperrmüll, Altreifen, Bauschutt usw. geahndet. Nicht nur das Umweltamt erwischt Müllsünder, auch von couragierten Zivilpersonen gehen zahlreiche Anzeigen ein.
Bei „Kleinigkeiten“, wie beispielsweise achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen, Dosen, geringen Mengen Einwegverpackungen wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro verhängt. In Fällen von illegalen Sperrmüllablagerungen, nicht unverzüglich entfernten Hundekot und ähnlich gelagerten Fällen sind es mindestens 150,00 Euro plus die anfallenden Entsorgungskosten durch den Städteservice.
Sollten Schadstoffe abgelagert werden, fällt das Bußgeld deutlich höher aus. Hinzukommen dann noch die Entsorgungskosten durch einen verifizierten Fachbetrieb.
Weitere Informationen
Illegale Müllablagerung melden
Sollten Sie größere Ablagerungen von Müll sehen, die offensichtlich nicht als Sperrmüll angemeldet wurden (große Ablagerungen in Grünflächen, Bauschutt, Schadstoffe wie Öl oder Ähnliches), können Sie dies gern telefonisch oder per E-Mail melden. Bitte geben Sie dabei den entsprechenden Standort so genau wie möglich an – mit GPS-Daten, einem Karten-Screenshot oder Flurstück-Nummer und senden Sie nach Möglichkeit ein Foto mit.
Echt jetzt? | Illegalen Müll melden
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