Auch sauberes Grundwasser kann nur garantiert werden, wenn unsere Böden unversehrt bleiben. Da der Boden nur beschränkt erneuert werden kann, handelt es sich um eine begrenzte Ressource.
Altlasten
Gefahren für Böden können von alten Industrie- und Gewerbegrundstücken ausgehen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, sowie von Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert wurden. Wenn die Böden dort so verunreinigt sind, dass dies zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man die Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten.
Bevor ein Grundstück als Altlast eingestuft wird, ist durch sorgfältige Untersuchungen zu klären, ob tatsächlich eine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Hat sich durch die durchgeführten Untersuchungen gezeigt, dass ein Altstandort oder eine Altablagerung tatsächlich eine Altlast ist, also eine Gefahr von der Fläche ausgeht, so ist diese grundsätzlich zu sanieren.
Wer ist zur Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung verpflichtet?
Zunächst ist an dieser Stelle der sogenannte Verursacher zu nennen. Weiterhin ist der Eigentümer einer Altlast oder eines Grundstückes mit schädlichen Bodenveränderungen zu nennen. Dabei ist es unerheblich, ob er die von seinem Grundstück ausgehende Gefahr verursacht hat oder nicht. Gleiches gilt für den Pächter des Grundstücks.
Die Stadt Rüsselsheim am Main ist gesetzlich dazu verpflichtet, die ihnen vorliegenden Erkenntnisse über schadstoffbedingte Verdachtsflächen unverzüglich dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu melden. Zu diesem Zweck werden durch die Stadt Daten erhoben, das Gewerberegister ausgewertet und bereits erhobene Daten fortgeschrieben.
Zuständigkeit
Altlastenauskunft
Verdachtsflächenkataster
Weitere Informationen
- Regierungspräsidium Darmstadt l Boden-/Grundwasserschäden Altlasteninformation (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie l Altlasten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz l Altlasten Sanierung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie l Boden und Altlasten – Nachrichten aus Hessen Ausgabe 2022 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz l Lebensgrundlage Boden (Öffnet in einem neuen Tab)