Lärmbelastung
Schall wird dann zu Lärm, wenn er bewusst oder unbewusst stört. Diese Störung kann sich auch in messbaren körperlichen Reaktionen äußern. Bereits geringe Schallpegel ab 25 Dezibel (dB(A)) können zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen.
Aus repräsentativen Umfragen des Umweltbundesamtes ergibt sich, dass der Straßenverkehrslärm mit Abstand als größter Störfaktor empfunden wird. Zudem stellt der Flugverkehr für Rüsselsheim am Main zusätzlich eine besondere Lärmquelle dar.
Lärmschutz in Rüsselsheim am Main
Die unterschiedlichen Fachämter der Stadt Rüsselsheim am Main arbeiten gemeinsam mit den zuständigen Behörden daran die Bürger*innen vor den negativen Einflüssen des Lärms zu schützen oder diese Einflüsse zu minimieren. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung untersucht das Regierungspräsidium Darmstadt Belastungen und schlägt Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Hier sind die einzelnen Fachämter wie Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde und Amt für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rüsselsheim am Main involviert und vertreten die Interessen der Bürger*innen Rüsselsheims.
Die Minderung von störendem Lärm lässt sich in drei Schritten beschreiben: An erster Stelle steht die Minderung des Lärms an der Quelle. Ist der Lärm an der Quelle nicht weiter zu begrenzen, steht an zweiter Stelle eine geeignete Abschirmung. An dritter Stelle steht der passive Schallschutz.