Ein Teil der Fördergelder wird als Sockelbetrag ausgezahlt, über den die Vereine frei verfügen können. Andere Fördermittel sind zweckgebunden und dienen der Anschaffung von benötigten Materialien sowie der Finanzierung besonderer Veranstaltungen.
Um Fördergelder der Stadt zu erhalten, muss ein Verein in die Liste der kulturellen Vereinigungen eingetragen sein. Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen begründet und bis Ende September eines Jahres bei der Stadt Rüsselsheim eingereicht werden.
Außerdem stellt die Stadt Rüsselsheim zusätzliche Mittel für die kulturelle Nachwuchsarbeit zur Verfügung. Mit speziellen Zuschüssen unterstützt sie die Vereine bei der Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Anträge können jedes Jahr schriftlich bis 1. Oktober bei der Stadt Rüsselsheim am Main eingereicht werden.
Weitere Informationen
- Richtlinien über die Förderung der kulturellen Vereine in RüsselsheimPDF-Datei271,73 kB
- Antragsformular Allgemeine VereinsförderungPDF-Datei140,11 kB
- Richtlinien über die Förderung der kulturellen Vereine in Rüsselsheim - Bereich Kinder- und JugendförderungPDF-Datei269,34 kB
- Antragsformular Jugendförderung in VereinenPDF-Datei152,42 kB