Infos zu Rüsselsheim Hilfen und Angebote Freizeit Beratung
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Kinder-Geld
Sie haben Kinder unter 18 Jahren?
Dann können Sie Kinder-Geld bekommen.
Stellen Sie einen Antrag bei der Familien-Kasse.
Ihr Kind ist über 18?
Ihr Kind verdient noch kein eigenes Geld?
Vielleicht bekommen Sie länger Kinder-Geld.
Fragen Sie bei der Familien-Kasse nach.
Sie bekommen schon Kinder-Geld für Ihr Kind.
Aber Sie verdienen nur sehr wenig.
Vielleicht bekommen Sie den Kinder-Zuschlag?
Sie können einen Antrag stellen.
Fragen Sie bei der Familien-Kasse.
Kinder-Geld und Kinder-Zuschlag bekommen Sie von der Familien-Kasse.
Stellen Sie dort den Antrag.
Sie haben Fragen zum Kinder-Geld oder zum Kinder-Zuschlag.
Sie können uns anrufen:
Telefon: 08 004 55 55 30
Die Anrufe kosten nichts.
Unterhalt
Sie leben alleine mit Ihren Kindern.
Sie sind allein erziehend.
Der andere Eltern-Teil lebt nicht bei Ihnen.
Der andere Eltern-Teil bezahlt keinen Unterhalt für die Kinder.
Unterhalt ist Geld für die Kinder.
Aber Sie brauchen den Unterhalt.
Dafür gibt es eine Abteilung im Amt.
Die Abteilung heißt: Beistandschaft.
Die Mitarbeiter bei der Beistandschaft helfen Ihnen.
Die Mitarbeiter prüfen:
Kann der andere Eltern-Teil Unterhalt zahlen?
Die Mitarbeiter schreiben an den anderen Eltern-Teil:
Der Unterhalt für Kinder muss bezahlt werden.
Die Mitarbeiter passen auf:
Zahlt der andere Eltern-Teil auch immer den Unterhalt?
Der andere Eltern-Teil zahlt den Unterhalt nicht oder nicht immer.
Dann verklagt das Amt den Eltern-Teil.
Ein Gericht entscheidet:
Muss der andere Eltern-Teil Unterhalt zahlen?
Adresse:
Fach-Bereich Kinder- und Jugend-Hilfe
Beistandschaft
Mainstraße 7 (Eingang Schäfergasse)
65428 Rüsselsheim am Main
Telefonnummern:
06 142 83 21 44
06 142 83 21 52
06 142 83 20 90
06 142 83 22 24
Unterhalts-Vorschuss
Sie leben alleine mit Ihren Kindern.
Sie sind allein erziehend.
Der andere Eltern-Teil lebt nicht bei Ihnen.
Der andere Eltern-Teil bezahlt keinen Unterhalt für die Kinder.
Vielleicht kann der andere Eltern-Teil keinen Unterhalt zahlen.
Dann können Sie einen Antrag stellen:
Auf Unterhalts-Vorschuss.
Das heißt: das Amt bezahlt den Unterhalt.
Das Amt fordert das Geld vom anderen Eltern-Teil zurück.
Adresse:
Fach-Bereich Kinder- und Jugend-Hilfe
Unterhalts-Vorschuss-Stelle
Mainstraße 7 (Eingang Schäfergasse)
65428 Rüsselsheim am Main
Telefonnummern:
06 142 83 21 53
06 142 83 21 51
E-Mail: unterhaltsvorschussstelleruesselsheimde
Fahrt-Kosten für Schüler
Sie wohnen in Rüsselsheim.
Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule.
Der Schulweg ist länger als 3 Kilometer.
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Das Amt kann die Fahrt zur Schule bezahlen.
Bis Ihr Kind die 10. Klasse abgeschlossen hat.
Weitere Informationen gibt es beim Amt.
Adresse:
Fach-Bereich Bildung und Betreuung
Ferdinand-Stuttmann-Straße 15 (City Forum Eichsfeld)
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06 142 83 27 19
Schule und Studium (BAföG)
Sie sind Schüler oder Student.
Sie haben nur wenig Geld.
Dann können Sie einen Antrag auf BAföG stellen.
BAföG heißt:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Das ist ein deutsches Gesetz für Schüler oder Studenten.
Hier können Sie BAföG beantragen
Sie stellen den Antrag für das BAföG.
Bei dem BAföG-Amt für Schüler.
Oder bei dem BAföG-Amt für Studenten.
Amt für Schüler
BAföG Amt
Kreis-Verwaltung Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06 15 2 98 96 85
E-Mail: bafoegkreisggde
Amt für Studenten
Gehen Sie zu dem Studenten-Werk an Ihrer Uni oder Hoch-Schule.
Jede Uni oder Hoch-Schule gehört zu einem Studenten-Werk.
Dort können Sie den Antrag auf BAföG stellen.