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Parken

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Park-Ausweise

Grafik: Grünes Auto

Park-Ausweis

Sie brauchen einen Park-Ausweis für Ihre Wohn-Gegend?
Den Antrag für den Park-Ausweis stellen Sie beim:
Fach-Bereich Sicherheit und Ordnung. 
Der Park-Ausweis kostet 7,50 Euro für 3 Monate.


Grafik: Älterer, großer Schwerbehinderten-Ausweis mit Musterangaben

Sie haben eine Schwer-Behinderung?

Dann können Sie einen besonderen Park-Ausweis bekommen.
Wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen.
Damit können Sie auf Park-Plätzen für Behinderte parken.


Sie fahren nicht selber Auto.
Aber Sie sind Beifahrer mit Behinderung?
Dann können Sie den Park-Ausweis auch bekommen.
Sie müssen selber keinen Führerschein haben.
Den Park-Ausweis müssen Sie gut sichtbar ins Auto legen.
Das Schreiben zu dem Park-Ausweis müssen Sie immer dabei haben.


Foto: Europäischer Parkausweis für Behinderte mit Rollstuhl-Fahrer-Symbol und Europa-Emblem

Blauer Park-Ausweis

Der Ausweis ist für Menschen mit einer schweren Geh-Behinderung.
Damit dürfen Sie auf Schwer-Behinderten-Parkplätzen parken.
Auf den Park-Plätzen ist das Zeichen für einen Roll-Stuhl.


Der Park-Ausweis gilt in allen Ländern der EU.                    
Die EU ist die Europäische Union.
Dazu gehören viele Länder in Europa.

Sie dürfen auch:

  • 3 Stunden im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
  • In manchen verkehrs-beruhigten Straßen parken.
  • 3 Stunden auf Bewohner-Park-Plätzen parken.

Der blaue Ausweis kostet nichts.


Foto: Deutscher Parkausweis für Behinderte Menschen

Oranger Parkausweis

Der Park-Ausweis ist für Menschen mit einer schweren Behinderung.
Der orange Park-Ausweis gilt nur in Deutschland.            
Der orange Park-Ausweis kostet nichts.


Sie dürfen auch:

  • 3 Stunden im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
  • In manchen verkehrs-beruhigten Straßen parken.
  • 3 Stunden auf Bewohner-Park-Plätzen parken.
Grafik: Frau mit erhobenem Zeigefinger in rotem Dreieck

Aber: Sie dürfen nicht
auf Schwer-Behinderten-Park-Plätzen parken.
Das sind Park-Plätze mit dem Rollstuhl-Fahrer-Zeichen. 
Das ist nur mit dem blauen Park-Ausweis erlaubt.


Infos zu Park-Ausweisen

Infos zum Park-Ausweisen bekommen Sie beim:
Fach-Bereich Sicherheit und Ordnung,
Bereich Straßenverkehr.

Grafik: Tastentelefon, Computerbildschirm und Brief mit Umschlag

Adresse:

Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06 142 83 24 57 
Telefon: 06 142 83 24 55
E-Mail: stvoruesselsheimde


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