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Nutzen statt Besitzen - bei Sharing-Angeboten steht das Teilen im Vordergrund. Das ist besonders nachhaltig.
Fahrzeuge werden zum Beispiel als Alternative zum eigenen Auto gemeinschaftlich genutzt. Dabei können die verschiedenen Sharing-Angebote die individuellen Fortbewegungsmöglichkeiten erweitern. Zu den Sharing-Angeboten gehören zum Beispiel Carsharing, Bikesharing oder E-Scooter-Sharing.
Carsharing
Carsharing bietet die Möglichkeit auch ohne eigenes Auto bei Bedarf flexibel auf ein Auto zugreifen zu können. Im Stadtgebiet von Rüsselsheim am Main gibt es mehrere Carsharing-Anbieter.
Ohne eigenes Rad schnell und umweltfreundlich mit dem Leihfahrrad in der Stadt mobil sein. Als Ergänzung zu Bus und Bahn auf dem Weg zur Arbeit oder der Hochschule oder für die Fahrt am Wochenende stehen in Rüsselsheim an 16 Stationen Leihräder des Anbieters nextbike zur Verfügung. Neben 150 klassischen Leihrädern stehen am Bahnhof Rüsselsheim und am Campus der Hochschule jeweils auch ein Lastenrad bereit.
Seit Mai 2021 können in Rüsselsheim E-Scooter gemietet werden. Die Unternehmen "Tier" und "Zeus" bieten als Sharing-Anbieter E-Scooter im öffentlichen Raum im sogenannten Free-Floating-Modell stationslos zur Miete an. E-Scooter sind Elektro-Tretroller, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Gerade auf kurzen Strecken und in Verbindung mit Bus und Bahn können sie eine Alternative zum Auto darstellen und so einen Beitrag für einen klimaverträglichen Stadtverkehr leisten.
E-Scooter fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen.
Verkehrsregeln und weitere wichtige Informationen zum Thema E-Scooter sind auf dieser Seite unter "Fragen und Antworten zu E-Scootern in Rüsselsheim" zu finden.
Alle Anbieter von E-Scootern in Rüsselsheim agieren privatwirtschaftlich ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadt Rüsselsheim.
Kontakt für weitere Informationen und bei Verstößen
Für die E-Scooter in Rüsselsheim sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Unter folgenden Kontakten gibt es die Möglichkeit, sich direkt bei den Abietern zu informieren und Verstöße zu melden, beispielsweise wenn E-Scooter Gehwege blockieren und damit die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden gefährden.
Häufig gestellte Fragen zu E-Scootern in Rüsselsheim
Was ist ein E-Scooter?
Ein E-Scooter ist ein elektrisch betriebenes Kleinstfahrzeug, das oft in städtischen Gebieten als Fortbewegungsmittel genutzt wird. Die Geschwindigkeit kann dabei je nach Modell und Anbieter zwischen 15 und 25 km/h betragen.
Wo darf mit dem E-Scooter gefahren werden?
E-Scooter fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen. Sind diese nicht vorhanden, fahren E-Scooter auf der Fahrbahn. Allerdings gelten beschilderte Verkehrsverbote auf der Fahrbahn auch für E-Scooter. Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich nicht erlaubt – auch wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Benötige ich einen Führerschein?
Um einen E-Scooter nutzen zu können, ist ein Führerschein nicht erforderlich.
Wer darf die E-Scooter ausleihen?
Fahrerinnen und Fahrer von ausleihbaren E-Scootern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Private E-Scooter dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden.
Ein Mofa- oder Autoführerschein ist weder für private noch für ausgeliehene E-Scooter nötig.
Handelt es sich bei dem Verleih von E-Scootern um ein städtisches Projekt?
Bei dem Verleih von E-Scootern handelt es sich es nicht um ein städtisches Projekt.
Alle Anbieter von E-Scootern in Rüsselsheim agieren privatwirtschaftlich ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadtverwaltung.
Was sind die Regeln für Fahren unter Alkoholeinfluss?
Für Alkohol und berauschende Mittel gelten dieselben Regeln wie beim Autofahren.
Besteht beim Fahren von E-Scootern eine Helmpflicht?
Helme werden ausdrücklich empfohlen, sind aber keine Pflicht.
Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?
Auf dem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Mitfahrer oder Mitfahrerinnen (zum Beispiel Kinder) sind nicht erlaubt.
Wie werden die E-Scooter aufgeladen?
Die Akkus sind wechselbar und werden ausgetauscht, wenn diese leer sind. Dieses Verfahren ist wesentlich umweltfreundlicher, als es in der Vorzeit war, als die E-Scooter noch abgeholt werden und als ganze Einheit eingeladen werden mussten, um an anderer Stelle aufgeladen zu werden. So entfällt das regelmäßige Einsammeln der Scooter.
Was muss ich bei der Rückgabe beachten?
Grundsätzlich werden E-Scooter wie Fahrräder abgestellt und dürfen niemanden behindern. So müssen etwa Gehwege, Ein- und Ausfahrten, Zugänge, Fußgängerüberwege, Haltestellen, Feuerwehrzonen und andere Schutzbereiche stets frei und zugänglich bleiben.
Das Abstellen der E-Scooter auf Grünflächen, in Parks, Gärten und Wäldern ist nicht zulässig. Für Sharing-E-Scooter sind spezielle Verbotszonen definiert. In Grünanlagen oder stark frequentierten Fußgängerbereichen darf der Verleihvorgang nicht beendet werden. Diese Zonen werden in den Apps der Anbieter angezeigt. In Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und den Anbietern werden diese Zonen laufend aktualisiert.
Was kostet das Ausleihen eines E-Scooters?
Die aktuellen Anbieter in Rüsselsheim sind TIER und ZEUS. Der Start des Ausleihvorgangs kostet bei allen Anbietern einen Euro, ab dann wird pro angefangene Minute abgerechnet. Den Minutenpreis erfahren Sie über die App des jeweiligen Anbieters.
Wie funktionieren die Sharing-Angebote?
Die Ausleihe der E-Scooter funktioniert über die Nutzung der App des jeweiligen Anbieters. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung nötig. Die Bezahlung bei den Anbietern funktioniert per Kreditkarte oder PayPal.
Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E-Scooter per App freischalten und durch Rüsselsheim fahren.
Darf ein E-Scooter in Bus und Bahn transportiert werden?
Für die Mitnahme von E-Scootern gelten die Beförderungsbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds.
Können E-Scooter einen Beitrag zur Verbesserung des Mobilitätsangebots in Rüsselsheim leisten?
Ob Leihrollerangebote eine Entlastung des Stadtverkehrs begünstigen können, hängt maßgeblich davon ab, welche Anteile von welchem Verkehrsträger auf die E-Scooter verlagert werden. Können die E-Scooter Wege des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ersetzen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ergänzen, sind diese aus verkehrlicher Sicht zu begrüßen.
Die Stadt Rüsselsheim am Main hat erkannt, dass es wichtig ist, die Vorteile der E-Scooter für sich zu nutzen. Durch eine aktive Mitgestaltung können die E-Scooter sinnvoll in das städtische Mobilitätssystem integriert und ein geordnetes Stadtbild aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck hat die Stadt eine Kooperationsvereinbarung entworfen, die Regeln zu Abstellverbotszonen, Fahrzeugmengen oder Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb beinhaltet. Diese wird im ständigen Austausch zwischen der Stadt und den Anbietern regelmäßig überprüft und angepasst.
Wo kann ich falsch abgestellte E-Scooter melden?
Für die E-Scooter in Rüsselsheim sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Für Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter. Die Kontaktdaten sind weiter ober auf dieser Seite unter "Kontakt für weitere Informationen und bei Verstößen" zu finden.
Darf ich E-Scooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, auch selbst umstellen?
Ja, E-Scooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, dürfen von jeder Person ein paar Meter umgestellt werden, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.