In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland, teilnehmen. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Um in Deutschland an der Wahl teilnehmen zu können, müssen diese Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Falls bei einer vorangegangenen Europawahl bereits ein Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt wurde, ist kein erneuter Antrag erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Aufnahme von Amts wegen und sie erhalten bis zum 19. Mai eine Wahlbenachrichtigung.
Für die erstmalige Teilnahme an der Europawahl in Deutschland müssen in Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten bis spätestens Sonntag (19. Mai) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss im Original und persönlich unterschrieben im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, 65428 Rüsselsheim am Main vorliegen. Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Das Formular und ein Merkblatt erhalten sie unter:
Der Antrag kann auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung.
Bei Zusendung per Post an Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main, Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main sind die Zustellzeiten der Post von bis zu einer Woche zu berücksichtigen.