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Pressemitteilung

Stadt ordnet längere Tempo-30-Strecke in Bauschheim an

Die im Oktober durch den Bundestag beschlossenen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglichen Ländern und Kommunen mehr Handlungsspielräume – unter anderem bei der Anordnung von Tempo 30 Bereichen.

Verkehrsschild "Tempo 30" vor grauem Himmel

Diese Neuerungen hat die Stadt Rüsselsheim am Main genutzt, um auf der Brunnenstraße sowie „Am Weinfass“ in Bauschheim eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.  

Durch die Änderungen in der StVO-Novelle ist es nun möglich, vor und hinter Fußgängerüberwegen Tempo 30 anzuordnen. Außerdem erlauben die Änderungen einen Lückenschluss zwischen zwei geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, die maximal 500 Meter voneinander entfernt liegen. Da sich auf der Brunnenstraße in Bauschheim vor der Gaststätte „Alte Schmiede“ ein Fußgängerüberweg befindet und zwischen Lengfeldstraße und Badener Straße bereits Tempo 30 gilt, kann diese Strecke nun ausgeweitet werden. Ab Ende November gilt daher auf der Brunnenstraße von der Rheingauer bis zur Badener Straße Tempo 30. 

„Das betrifft genau den Bereich, in dem viele Gewerbetreibende, Geschäfte und Dienstleister angesiedelt sind. Hier sind täglich Kundinnen und Kunden unterwegs. Auch zu Kerb und zum Weihnachtsmarkt herrscht auf der Brunnenstraße ein erhöhtes Fußgängeraufkommen. Durch die Gesetzesänderungen konnten wir endlich die Geschwindigkeit auf einer längeren Strecke der Brunnenstraße reduzieren und somit zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen. Damit kommen wir auch dem Wunsch vieler Bauschheimerinnen und Bauscheimer nach“, erläutert Oberbürgermeister Patrick Burghardt. 

Eine längere Tempo 30 Strecke gibt es ab sofort auch in der Straße „Am Weinfass“. Dort gilt ebenfalls ab Ende November zwischen den Straßen „Am Eichbaum“ und dem „Karolingerring“ Tempo 30. Vor wenigen Monaten hatte die Stadt hier bereits im Umfeld der Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde eingerichtet. Diese war allerdings auf die Betriebszeiten der Kita begrenzt. Durch die neuen Regelungen können die zeitlichen Zusätze nun wegfallen.  

„Zuletzt im September hat der Ortsbeirat einmütig Oberbürgermeister Patrick Burghardt und den Magistrat aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Geschwindigkeit innerhalb Bauschheims auf 30 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Vorgehen und freue mich, wenn es sicherer und leiser in unserem Ort wird“, betont auch Bauschheims  Ortsvorsteherin Maria Schmitz-Henkes.

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