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Pressemitteilung

Stadtverordnetenversammlung entscheidet über Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze

Die Stadtverordnetenversammlung wird über eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze entscheiden. Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main hat dem Gremium dazu eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung zugeleitet.

Nahaufnahme einer Sitzbank im Ratssaal mit Mikrofonen und Tablets auf dem Tisch.

„Im Rahmen der Grundsteuerreform in Hessen wird eine Anpassung der aktuellen Hebesätze der Grundsteuer A und B notwendig“, erläutert Oberbürgermeister und Kämmerer Patrick Burghardt. Landesweit werde die Grundsteuer ab 2025 nach neuen Regelungen erhoben, weshalb sich auch die Bemessungsgrundlage in Rüsselsheim am Main verändert habe. „Grundsätzlich gilt das Ziel, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Das heißt, dass die Stadt Rüsselsheim am Main auch nach neuem Recht in etwa gleich viel über die Grundsteuer einnimmt wie vor der Reform“, so Burghardt weiter. 

Hierzu soll der Hebesatz der Grundsteuer A von 680 Prozent auf 650 angepasst werden. Bei der Grundsteuer B entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über eine Anpassung von 800 Prozent auf 830 oder 900 Prozent. „Die Hebesatzempfehlung des Landes beläuft sich auf 830 Prozent. Laut den uns vorliegenden aktuellen Messbeträgen müsste der Hebesatz der Grundsteuer B allerdings 900 Prozent betragen, um gegenüber dem Vorjahr tatsächlich aufkommensneutral zu sein“, erklärt Burghardt die beiden Optionen. Über die Auswahl einer Variante entscheidet nun die Stadtverordnetenversammlung. „Damit wir ab dem 1. Januar die Grundsteuer erheben können, muss jetzt eine Entscheidung getroffen und eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Die Stadt wird in jedem Fall die Entwicklung der Messbeträge im ersten Quartal 2025 beobachten und falls notwendig, rückwirkend nochmals anpassen“, so der Kämmerer. Bei einem beschlossenen Hebesatz von 830 Prozent wäre dann rückwirkend eine Erhöhung oder bei 900 Prozent gegebenenfalls eine Absenkung möglich.  

Über die Vorlage zur Hebesatzsatzung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 12. Dezember.   

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