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Am Abend des 15. Juni 2024 wurde erstmals im Kreis Groß-Gerau die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen. Auf dieser Sonderseite finden Sie wichtige Informationen dazu.
Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest in Hessen wurde Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt. Bis Januar 2025 wurde das Virus bei rund 290 weiteren Wildschweinen nachgewiesen. Neben mehreren landwirtschaftlichen Betrieben waren bis heute auch verschiedene Gehege betroffen.
Rund um das betroffene Gebiet werden nun Schutzzonen eingerichtet: eine 3-Kilometer-Schutzzone und eine 10-Kilometer-Überwachungszone. Es gelten strenge Einschränkungen für den Handel mit sowie die Schlachtung von Schweinen und Schweinefleischprodukten.
Es besteht kein Grund zur Panik, jedoch zur erhöhter Wachsamkeit. Im Folgenden sind einige wichtige Verhaltensregeln sowie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ist das Virus für den Menschen gefährlich?
Nein, das Virus ist für den Menschen ungefährlich und kann auch nicht auf uns übertragen werden. Selbst nicht durch den Verzehr von infiziertem Schweinefleisch. Das Virus befällt nur Haus- und Wildschweine und endet für diese fast immer tödlich. Aus diesem Grund muss auf jeden Fall verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreiten kann. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war.
Darf ich im Stadtgebiet mit meinem Hund spazieren gehen?
Ja. Der Kreis Groß-Gerau hat die Hundeleinenpflicht wieder gelockert und die Unterscheidung zwischen Gebieten nördlich und südlich der A60 wurde aufgehoben.
Hundebesitzerinnen und -besitzer dürfen in Rüsselsheim am Main nun wieder im gesamten Stadtgebiet ihre Hunde ohne Leine ausführen. Dies gilt für bebaute Gebiete, auf Wiesen und auf Feldwegen.
Im Wald gilt weiterhin Leinenpflicht, ebenso wie in Fußgängerzonen in der Innenstadt und auf Grünflächen wie dem Verna-Park, dem Ostpark und an der Horlache (hier gilt die städtische, allgemeine Leinenpflicht).
Es ist weiterhin wichtig, im Wald Wildschweine nicht aufzuschrecken. Dadurch soll verhindert werden, dass die Tiere weite Strecken fliehen und möglicherweise Viren weiterverbreiten. Die Afrikanische Schweinepest ist hoch ansteckend und für Wild- und Hausschweine meist tödlich.
Die Stadt Rüsselsheim hat bei Königstädten eine temporäre Hundewiese eingerichtet. Die temporäre Hundewiese ist Teil der Neubürgerwiese im Blauen See und befindet sich zwischen der Verlängerung der Straße „Am Königstädter Hügel“ und der Stockstraße. Das Gelände können Hundebesitzerinnen und -besitzer während der Sommerzeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und während der Winterzeit von 08:00 bis 17:00 Uhr nutzen. Sie müssen Kot ihres Hundes und Abfall in den vorgesehenen Behältnissen entsorgen. Kinder dürfen die Wiese zur eigenen Sicherheit nur in Begleitung von Aufsichtspersonen betreten. Glasflaschen sind auf dem Gelände verboten.
Die GPS-Koordinaten sind: 49.97354307638505 8.453296378896159
Ist es möglich, dass infiziertes Schweinefleisch in den Handel gelangt?
Der Handel mit Schweinefleisch, egal ob von Haus- oder Wildschweinen aus Gebieten mit ASP, ist nach EU-Recht untersagt. Hier steht die Tiergesundheit im Vordergrund, denn mit ASP infiziertes Schweinefleisch stellt für den Menschen kein Gesundheitsrisiko dar. Wird infiziertes Schweinefleisch jedoch falsch behandelt oder entsorgt, kann die Seuche dadurch verbreitet werden, was auf jeden Fall verhindert werden muss.
Führt nur frisches infiziertes Fleisch zu einer Infektion von Schweinen?
Auch in tiefgekühltem, in rohem sowie in geräucherten kann das Virus der Afrikanischen Schweinepest monatelang überleben. Ebenso in der Umwelt, weshalb ein Gebiet erst ein Jahr nach dem letzten bekannt gewordenen ASP-Befund als seuchenfrei gilt.
Wie kommt das Virus in den Kreis Groß-Gerau?
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest wird von Tier zu Tier, z.B. im Stall, bei Transporten, auf Viehmärkten, bei offenen Haltungsformen, durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen aber auch über Lebensmittelreste übertragen. Das achtlos weggeworfene Salami-Brot etwa kann, wenn darin infiziertes Fleisch verarbeitet wurde, Wildschweine infizieren. Deshalb bitte Lebensmittelreste, vor allem Fleisch- und Wurstwaren nur in geschlossene Müllbehälter werfen! Auch über kontaminierte landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Kleidung oder Jagdutensilien kann eine Übertragung erfolgen.
Kann ich weiterhin im Wald spazieren gehen?
Ja, das Spazierengehen im Wald ist weiterhin möglich, auch mit dem Hund. Es muss aber dringend darauf geachtet werden, das Wild nicht zu beunruhigen. Hunde sind an der Leine zu führen, die Leine darf maximal 5 Meter lang sein! Generell sollte stets die gebotene Vorsicht gegenüber Wildtieren beachtet werden.
Das Betreten von Wald und Feld ist möglich, allerdings gilt ein Wegegebot: Die Wege in Feld und Wald dürfen nicht verlassen werden. Radfahren, Reiten und Spazieren ist nur auf befestigten Wegen erlaubt. Das bedeutet natürlich auch, dass im Wald keine Pilze gesammelt werden dürfen. Denn diese wachsen in der Regel nicht direkt am Wegesrand.
Weitere Informationen und die rechtliche Grundlage finden Sie auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau:
Was gilt für Jägerinnen und Jäger aus ASP-Infektionsgebieten (Sperrzone II)?
Die wichtigsten Regeln für Jägerinnen und Jäger sind in dem nachstehenden Merkblatt zusammengefasst. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie z.B. in der Broschüre des BMEL „Auslandsjagden“ oder in der DJV-Broschüre „Wissenswertes zur Schweinepest“,die über den nachstehenden Link abgerufen werden können.
Nein, anstecken können sich ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Für andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Allerdings können zum Beispiel Hunde das Virus nach Kontakt mit einem infizierten (Wild-)Schwein weiterverbreiten.
Was mache ich, wenn ich im Wald oder am Feld ein totes Wildschwein entdecke?
Bitte melden Sie den Fund umgehend dem Kreisveterinäramt mit einer genauen Lagebeschreibung.
ASP-Infotelefon Kreis Groß-Gerau: 06152 98984000 Am besten die Nummer jetzt gleich ins Handy einspeichern.
Fassen Sie das Tier nicht an und halten Sie zur Sicherheit Hunde und Kinder von dem Kadaver fern. Dies gilt bei allen Tierkadavern, unabhängig von einer möglichen Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest.
Rechtsgrundlagen und Informationen nach Themengruppen des Kreises Groß-Gerau
Der Landkreis Groß-Gerau hat weitere, umfangreiche Informationen auf seiner Internetseite bereit gestellt. Die Informationen auf der Internetseite werden ständig aktualisiert.
Hier finden Sie
Karten zu den infizierten Zonen
die Allgemeinverfügungen (rechtliche Grundlagen)
weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest nach Themen, beispielsweise Bürgerinnen und Bürger, Jagd, Landwirtschaft, Zuständigkeiten und Seuchenbekämpfung.
Weil wegen der Afrikanischen Schweinepest bis auf Weiteres eine Leinenpflicht für Hunde gilt, hat die Stadt Rüsselsheim bei Königstädten eine temporäre Hundewiese eingerichtet. „Der Stadt ist es wichtig, dass die Vierbeiner trotz dieser Einschränkungen auf einer eingezäunten Wiese ihrem Bewegungsdrang nachkommen und ohne Leine flitzen und spielen können. Sie stellt nun eine rund große 2.000 Quadratmeter große Fläche zur Verfügung, die der Städteservice eingezäunt hat“, sagt Oberbürgermeister Patrick Burghardt.
Die temporäre Hundewiese ist Teil der Neubürgerwiese im Blauen See und befindet sich zwischen der Verlängerung der Straße „Am Königstädter Hügel“ und der Stockstraße. Das Gelände können Hundebesitzerinnen und -besitzer während der Sommerzeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und während der Winterzeit von 8:00 bis 17:00 Uhr nutzen. Sie müssen Kot ihres Hundes und Abfall in den vorgesehenen Behältnissen entsorgen. Kinder dürfen die Wiese zur eigenen Sicherheit nur in Begleitung von Aufsichtspersonen betreten. Glasflaschen sind auf dem Gelände verboten.
Die GPS-Koordinaten sind: 49.97354307638505 8.453296378896159
Kontakt
Amt für Tierschutz und Veterinärwesen Kreis Groß-Gerau
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auch im Internet, beispielsweise auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und auf der Seite des Kreises Groß-Gerau.