Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest in Hessen wurde Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen. Inzwischen wurde der Erreger erstmals in einem Hausschweinbestand in Hessen entdeckt. Ein Betrieb bei Biebesheim ist betroffen. Rund um das Gebiet werden jetzt Schutzzonen errichtet: 3 Kilometer Radius für die Schutzzone und 10 Kilometer für die Überwachungszone. Es gelten strenge Einschränkungen für den Handel und die Schlachtung von Schweinen und Schweinefleischprodukten.
Es besteht kein Grund zur Panik, aber zu erhöhter Wachsamkeit. Einige Verhaltensregeln sind sehr wichtig, die im Folgenden, ergänzt mit den wichtigsten Fragen und Antworten, kurz zusammengefasst sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ist das Virus für den Menschen gefährlich?
Darf ich im Stadtgebiet mit meinem Hund spazieren gehen?
Ist es möglich, dass infiziertes Schweinefleisch in den Handel gelangt?
Führt nur frisches infiziertes Fleisch zu einer Infektion von Schweinen?
Wie kommt das Virus in den Kreis Groß-Gerau?
Kann ich weiterhin im Wald spazieren gehen?
Was gilt für Jägerinnen und Jäger aus ASP-Infektionsgebieten (Sperrzone II)?
Ist das Virus für Haustiere gefährlich?
Was mache ich, wenn ich im Wald oder am Feld ein totes Wildschwein entdecke?
Rechtsgrundlagen und Informationen nach Themengruppen des Kreises Groß-Gerau
Temporäre Hundewiese bei Königstädten
Weil wegen der Afrikanischen Schweinepest bis auf Weiteres eine Leinenpflicht für Hunde gilt, hat die Stadt Rüsselsheim bei Königstädten eine temporäre Hundewiese eingerichtet. „Der Stadt ist es wichtig, dass die Vierbeiner trotz dieser Einschränkungen auf einer eingezäunten Wiese ihrem Bewegungsdrang nachkommen und ohne Leine flitzen und spielen können. Sie stellt nun eine rund große 2.000 Quadratmeter große Fläche zur Verfügung, die der Städteservice eingezäunt hat“, sagt Oberbürgermeister Patrick Burghardt.
Die temporäre Hundewiese ist Teil der Neubürgerwiese im Blauen See und befindet sich zwischen der Verlängerung der Straße „Am Königstädter Hügel“ und der Stockstraße. Das Gelände können Hundebesitzerinnen und -besitzer während der Sommerzeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und während der Winterzeit von 8:00 bis 17:00 Uhr nutzen. Sie müssen Kot ihres Hundes und Abfall in den vorgesehenen Behältnissen entsorgen. Kinder dürfen die Wiese zur eigenen Sicherheit nur in Begleitung von Aufsichtspersonen betreten. Glasflaschen sind auf dem Gelände verboten.
Die GPS-Koordinaten sind:
49.97354307638505
8.453296378896159
Kontakt
Amt für Tierschutz und Veterinärwesen Kreis Groß-Gerau
Amt für Umwelt und Klimaschutz Stadt Rüsselsheim am Main
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auch im Internet, beispielsweise auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und auf der Seite des Kreises Groß-Gerau.