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Am Abend des 15. Juni 2024 wurde erstmals im Kreis Groß-Gerau die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen. Auf dieser Sonderseite finden Sie wichtige Informationen dazu.
Es besteht kein Grund zur Panik, aber zu erhöhter Wachsamkeit. Einige Verhaltensregeln sind sehr wichtig, die im Folgenden, ergänzt mit den wichtigsten Fragen und Antworten, kurz zusammengefasst sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ist das Virus für den Menschen gefährlich?
Nein, das Virus ist für den Menschen ungefährlich und kann auch nicht auf uns übertragen werden. Selbst nicht durch den Verzehr von infiziertem Schweinefleisch. Das Virus befällt nur Haus- und Wildschweine und endet für diese fast immer tödlich. Aus diesem Grund muss auf jeden Fall verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreiten kann. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war.
Darf ich im Stadtgebiet mit meinem Hund spazieren gehen?
Ja, allerdings ist der Hund ÜBERALL im gesamten Gebiet der infizierten Zone, d.h. im Stadtgebiet und außerhalb des bebauten Gebietes (Feld, Wald, städtische Grünflächen), an der Leine zu führen. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein.
Das Betreten von Wald und Feld ist möglich, allerdings gilt ein Wegegebot. Bleiben Sie deshalb bitte auf den Wald- und Feldwegen.
Wir bitten Sie darum, sich im eigenen Interesse an die Allgemeinverfügung seitens des Kreises zu halten. Die Stadt Rüsselsheim prüft, ob die Einrichtung einer eingezäunten Hundewiese möglich ist, um den Vierbeinern Auslauf zu ermöglichen.
Weitere Informationen und die rechtliche Grundlage finden Sie auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau:
Ist es möglich, dass infiziertes Schweinefleisch in den Handel gelangt?
Der Handel mit Schweinefleisch, egal ob von Haus- oder Wildschweinen aus Gebieten mit ASP, ist nach EU-Recht untersagt. Hier steht die Tiergesundheit im Vordergrund, denn mit ASP infiziertes Schweinefleisch stellt für den Menschen kein Gesundheitsrisiko dar. Wird infiziertes Schweinefleisch jedoch falsch behandelt oder entsorgt, kann die Seuche dadurch verbreitet werden, was auf jeden Fall verhindert werden muss.
Führt nur frisches infiziertes Fleisch zu einer Infektion von Schweinen?
Auch in tiefgekühltem, in rohem sowie in geräucherten kann das Virus der Afrikanischen Schweinepest monatelang überleben. Ebenso in der Umwelt, weshalb ein Gebiet erst ein Jahr nach dem letzten bekannt gewordenen ASP-Befund als seuchenfrei gilt.
Wie kommt das Virus in den Kreis Groß-Gerau?
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest wird von Tier zu Tier, z.B. im Stall, bei Transporten, auf Viehmärkten, bei offenen Haltungsformen, durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen aber auch über Lebensmittelreste übertragen. Das achtlos weggeworfene Salami-Brot etwa kann, wenn darin infiziertes Fleisch verarbeitet wurde, Wildschweine infizieren. Deshalb bitte Lebensmittelreste, vor allem Fleisch- und Wurstwaren nur in geschlossene Müllbehälter werfen! Auch über kontaminierte landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Kleidung oder Jagdutensilien kann eine Übertragung erfolgen.
Kann ich weiterhin im Wald spazieren gehen?
Ja, das Spazierengehen im Wald ist weiterhin möglich, auch mit dem Hund. Es muss aber dringend darauf geachtet werden, das Wild nicht zu beunruhigen. Hunde sind an der Leine zu führen, die Leine darf maximal 5 Meter lang sein! Generell sollte stets die gebotene Vorsicht gegenüber Wildtieren beachtet werden.
Das Betreten von Wald und Feld ist möglich, allerdings gilt ein Wegegebot: Die Wege in Feld und Wald dürfen nicht verlassen werden.
Wir bitten Sie darum, sich im eigenen Interesse an die Allgemeinverfügung seitens des Kreises zu halten.
Weitere Informationen und die rechtliche Grundlage finden Sie auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau:
Nein, anstecken können sich ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Für andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Allerdings können zum Beispiel Hunde das Virus nach Kontakt mit einem infizierten (Wild-)Schwein weiterverbreiten.
Was mache ich, wenn ich im Wald oder am Feld ein totes Wildschwein entdecke?
Bitte melden Sie den Fund umgehend dem Kreisveterinäramt mit einer genauen Lagebeschreibung.
Bürgertelefon Kreis Groß-Gerau: 06152 989898
Fassen Sie das Tier nicht an und halten Sie zur Sicherheit Hunde und Kinder von dem Kadaver fern. Dies gilt bei allen Tierkadavern, unabhängig von einer möglichen Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest.
Rechtsgrundlagen und Informationen nach Themengruppen des Kreises Groß-Gerau
Der Landkreis Groß-Gerau hat weitere, umfangreiche Informationen auf seiner Internetseite bereit gestellt. Die Informationen auf der Internetseite werden ständig aktualisiert.
Hier finden Sie
Karten zu den infizierten Zonen
die Allgemeinverfügungen (rechtliche Grundlagen)
weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest nach Themen, beispielsweise Bürgerinnen und Bürger, Jagd, Landwirtschaft, Zuständigkeiten und Seuchenbekämpfung.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auch im Internet, beispielsweise auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und auf der Seite des Kreises Groß-Gerau.