Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Beispielsweise kann die Stadt Rüsselsheim im Rahmen der so genannten Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beitragen.
Für weiterführende Informationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um dieses Thema, haben wir Ihnen nachstehend die wichtigsten Links aufgeführt.
Zugehörige Dienstleistungen
Beistandschaft Beistandschaft durch das Jugendamt beenden Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft Unterhaltsvorschuss Hilfen zur Erziehung Zuschuss zur Kindertagesbetreuung
Beistandschaft Beistandschaft durch das Jugendamt beenden Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft Unterhaltsvorschuss Hilfen zur Erziehung Zuschuss zur Kindertagesbetreuung