Die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren unter anderem zu den Voraussetzungen des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld II oder geben Antworten auf Fragen zu Hartz IV. Darüber hinaus erhalten Sie dort die entsprechenden Antragsformulare, die ebenfalls auf der Homepage des Jobcenters zu finden sind. Die Zuständigkeitsbereiche des Jobcenters sind: Rüsselsheim, Raunheim, Kelsterbach, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg.