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Politik

Stadtverordnetenversammlung

Kommunalwahlen

Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung findet alle fünf Jahre im Rahmen der landesweiten Kommunalwahlen statt. Grundlegend sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt. Im Gegensatz zu Bundestags- und Landtagswahlen sind Bürgerinnen und Bürger aus den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei Kommunalwahlen ebenfalls wahlberechtigt, sofern sie in Deutschland einen Wohnsitz haben.

Bürgerinnen und Bürger können sich jedoch auch selbst zur Wahl stellen. Dazu müssen sie ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens drei Monate einen Wohnsitz in Rüsselsheim haben. Für jede Kommunalwahl stellen die verschiedenen Parteien oder Wählergruppen Kandidatenlisten auf. Entsprechend dem Wahlergebnis werden die Sitze im Stadtparlament auf die einzelnen Parteien beziehungsweise Wählergruppen verteilt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Stadtverordnete zu wählen sind. Durch „Kumulieren“, also die Möglichkeit, einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben, oder durch „Panaschieren“, also Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge zu verteilen, und Streichungen kann der Wähler auf die Reihenfolge auf den Kandidatenlisten Einfluss nehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung, umgangssprachlich auch Stadtparlament genannt. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt Rüsselsheim. Sie trifft wichtige Entscheidungen und überwacht die gesamte Stadtverwaltung. Die regelmäßig stattfindenden Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Jede Gemeinde regelt ihre örtlichen Angelegenheiten in demokratischer Selbstverwaltung. Das betrifft beispielsweise den Bau von Kindertagesstätten oder von Feuerwehrgerätehäusern. Der Stadtverordnetenversammlung kommt in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle zu. Die Versammlung ist das Vertretungsorgan der gesamten Bürgerschaft. Hier werden Argumente diskutiert, Kontroversen geführt und über entsprechende Anträge demokratisch abgestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim zählt 45 Stadtverordnete.

Verhältnis Stadtverordnetenversammlung/Magistrat

Das Parlament wählt und kontrolliert die politische Führung der Stadtverwaltung, den Magistrat. Neben dem Parlament wird lediglich der Oberbürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern Rüsselsheims direkt gewählt. Zu den Aufgaben des Magistrats gehört, die laufenden Geschäfte im Rahmen des vom Parlament genehmigten Etats zu erledigen sowie die innerhalb seiner Zuständigkeit liegenden Entscheidungen zu treffen. Er ist sinngemäß die „Regierung“ der Stadt Rüsselsheim. Neben dem Oberbürgermeister gehören dem Magistrat ein Bürgermeister und weitere haupt- und ehrenamtliche Stadträte an. Die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte sind für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Magistrat nimmt auch an Plenarsitzungen teil und muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden, hat jedoch kein Stimmrecht.

Vorlagen des Magistrats

Für jedes Projekt, das nicht zur laufenden Verwaltung gehört und/ oder einen bestimmten Geldbetrag übersteigt, benötigt der Magistrat eine Genehmigung, die vom Parlament erteilt werden muss. Dazu wird dem Parlament eine so genannte Beschlussvorlage übergeben. Dabei handelt es sich um ein Schriftstück, in dem das Projekt mit Fakten, Gründen und Kosten beschrieben ist. Diese Drucksachen werden zunächst in den einzelnen Fraktionen und in den Fachausschüssen beraten. In diesen Gremien werden die Entscheidungen für das Parlament, wie zum Beispiel über Fragen der Stadtplanung, Sozialpolitik, der Kultur und des Umweltschutzes vorbereitet.

Anträge aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordneten können jedes von ihnen gewünschte kommunale Thema aufgreifen. Eine mögliche Form ist dabei der Antrag. Findet ein solcher Antrag im Parlament eine Mehrheit, so ist der Auftrag für den Magistrat als das ausführende Organ bindend. Bei den Etatberatungen kann zum Beispiel auf Antrag einer Fraktion durch Mehrheitsbeschluss des Parlaments der Etatentwurf des Magistrats verändert werden. Es gibt jedoch bestimmte Angelegenheiten, die nicht von der Stadt Rüsselsheim allein entschieden werden können. Hier greifen der Bund oder das Land Hessen aufgrund besonderer Gesetze in die kommunale Selbstverwaltung ein. So erhebt die Stadt beispielsweise eine Gewerbesteuer, die sie teilweise an Bund und Land abführen muss. Des Weiteren ist die Stadt Rüsselsheim auch Schulträger und damit für Bau und Unterhaltung der Schulgebäude zuständig. Die Ausstattung mit Lehrpersonal obliegt jedoch dem Land Hessen. Es gibt viele weitere Projekte, die die Stadt Rüsselsheim ohne staatliche Zustimmung oder finanzielle Zuschüsse gar nicht erst beginnen kann oder darf.

Beratung in Fachausschüssen und Fraktionen

Die zu behandelnden Themen von Drucksachen und Anträgen sind sehr unterschiedlich, äußerst komplex und umfassend. Für die einzelne Stadtverordnete oder den einzelnen Stadtverordneten ist es in diesem Zusammenhang praktisch nicht möglich, sämtliche Einzelprobleme zu überblicken. Außerdem würde es den Zeitrahmen sprengen, jedes Thema in der gebotenen Gründlichkeit ausführlich in der tagenden Stadtverordnetenversammlung auszudiskutieren. Aus diesem Grund bildet die Stadtverordnetenversammlung Fachausschüsse. Zu jeder Vorlage und zu jedem Antrag erarbeitet der jeweils zuständige Fachausschuss eine Beschlussempfehlung, die an das Plenum weitergereicht wird. Das Plenum braucht dann nur noch über diese Beschlussempfehlung durch Abstimmung zu entscheiden. Dank der Vorberatung in den Fachausschüssen und durch die Fraktionen ist es möglich, die Debatten im Plenum auf das Wesentliche zu konzentrieren. In Rüsselsheim gibt es folgende Fachausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss (HuFA)
  • Planungs-, Bau, und Umweltausschuss (PBUA)
  • Sozial-, Integrations- und Jugendausschuss (SozIJA)
  • Kultur-, Schul-, und Sportausschuss (KSSpA)

Die vier Ausschüsse bestehen aus jeweils 13 Mitgliedern, die sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen.

Schriftliche Anfragen an den Magistrat

Eine andere Form der parlamentarischen Initiative ist die Anfrage. Sie wird von den Stadtverordneten über den Stadtverordnetenvorsteher schriftlich an den Magistrat gerichtet. Der Magistrat muss daraufhin binnen sechs Wochen Stellung nehmen.

Fragestunde

Neben der schriftlichen Anfrage haben die Stadtverordneten die Möglichkeit, aktuelle Fragen zur mündlichen Beantwortung in der Stadtverordnetensitzung zu stellen. Dazu besteht am Ende der jeweiligen Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen / Mitteilungen“ eine entsprechende Möglichkeit.

Der Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Rüsselsheim am Main

Stadtverordnetenvorsteher Jens Grode
  • Jahrgang 1966, ledig, Industriekaufmann, Studium der Politikwissenschaft (M.A.)
  • bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von Gerold Reichenbach MdB
  • Politikberater bei The LeaderShip in Wiesbaden
  • Seit 2016 Flüchtlingsbetreuer Raunheim
  • Vorsitzender von Radio Rüsselsheim
  • Ehrenamtlicher Richter am Landgericht Darmstadt (einige Jahre)
  • Mitglied im Stiftungsbeirat der Elinor Kirchner von Opel Stiftung
  • Unterstützer von ArbeiterKind.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Mitgliedschaften

  • Radio Rüsselsheim
  • Gewerkschaft
  • Freundeskreis Opelvillen
  • THW Rüsselsheim

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