Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung im allgemeinen Wahlbezirk und ermitteln, nach Schluss der Stimmabgabe, das Wahlergebnis.
Die Briefwahlvorstände entscheiden über die Zulassung der Wahlbriefe und ermitteln das Wahlergebnis im Briefwahlbezirk.
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld.
Voraussetzung für die Mitarbeit in den Wahlvorständen ist, dass Sie für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.
Interessentinnen und Interessenten können sich online anmelden:
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlteam gerne zur Verfügung.
Wahlen
- 06142 83-2418
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Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.