Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz sieht dazu seit 1994 zahlreiche Instrumente vor, um im öffentlichen Dienst aktiv die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen, Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst zu beseitigen. Hierzu zählen die Einrichtung der Gleichstellungsbeauftragten, die die Verwaltungsspitze bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen berät; sowie Frauenförderpläne, in denen die Gesetzesziele für die jeweiligen Verwaltungen konkretisiert werden.
Frauenförderung im öffentlichen Dienst
Die Stadt Rüsselsheim am Main fördert die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststellen.