Mit verschiedenen Gremien und Handlungsfeldern entspricht die Stadt auf diesem Weg dem gesetzlichen Auftrag nach Paragraf 4b der Hessischen Gemeindeordnung: der Verwirklichung des Verfassungsauftrags zu Gleichberechtigung.
Rüsselsheimer Kooperationsmodell
Um die Gleichberechtigung von Frau und Mann durch die Einrichtung von Frauenbüros oder andere Maßnahmen sicherzustellen, wurde im Jahr 2001 das Rüsselsheimer Kooperationsmodell gebildet.