Übersicht
Die Betreuungsangebote an Grundschulen sind Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts der Schule und ergänzen Ganztagsangebote im Sinne von Paragraf 15 des Hessischen Schulgesetzes.
Auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes sollen Bildungsprozesse in Ergänzung zu den Lernzielen der Schule unterstützt werden.