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Fachbereich Finanzen

Abteilung Zahlungsverkehr - Einzahlungen / Mahnungen / Auszahlungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Barkasse

Montag 10:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr

Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

Generell empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

Nahverkehr

Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
10 Plätze

Parkplatz: Landungsplatz
200 gebührenpflichtige Plätze

Beschreibung

Ich habe eine Mahnung erhalten. Wie verhalte ich mich?

Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen.

Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden von Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten!

Sollten Sie privatrechtliche Forderungen zu bezahlen haben, also zum Beispiel Miete, Verkaufserlöse und so weiter, dann erhalten Sie ebenfalls eine automatisierte Mahnung. Falls auch dann noch keine Zahlung erfolgt, erheben wir Klage oder beantragen einen Mahnbescheid. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Stadtkasse Rüsselsheim am Main benötigt unbedingt das Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.

SEPA-Lastschriftmandat

Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert? Für wiederkehrende Forderungen können Sie der Stadtkasse Rüsselsheim am Main ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Ausgleichsabgabe, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten und Ähnliches.

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise