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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst

Adresse

Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main

Postanschrift

Marktplatz 4

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Nahverkehr

Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Besucheradresse
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
10 Plätze

Parkplatz: Landungsplatz
200 gebührenpflichtige Plätze

Beschreibung

Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe bietet Sorge- und Erziehungsberechtigten, Kindern und Jugendlichen kompetente Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen und familienrechtlichen Konflikten und informieren über weiterführende passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten. Im Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst erhalten auch unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer Beratung und Unterstützung.

Kinderschutz
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Die Fachkräfte im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe sind gesetzlich verpflichtet, alle Hinweise auf eine mögliche Gefahr für Kinder und Jugendliche zu überprüfen. Im äußersten Fall werden Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. In dieser Zeit werden gemeinsame Lösungsideen entwickelt und den Familien geeignete Unterstützung angeboten.

Jugendhilfe
Die Arbeit der Fachkräfte im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwachsen in ihren Familien zu ermöglichen. Einige Familien benötigen hierbei eine Zeit lang intensivere Unterstützung. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt. Leider ist ein Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann suchen die Fachkräfte gemeinsam mit der Familie ein geeignetes Zuhause auf Zeit oder auf Dauer.

Zuständigkeiten
Bezirk I ist zuständig für die Wohnviertel Innenstadt, Berliner Viertel, Ramsee und Eichgrund.
Bezirk II ist zuständig für die Wohnviertel Bauschheim, Böllensee-Siedlung, Friedrich-Ebert-Siedlung, Haßloch-Nord, Horlache.
Bezirk III ist zuständig für die Wohnviertel Alt-Haßloch, Dicker Busch I und II, Hasengrund und Königstädten.

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise