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Fachbereich Finanzen

Abwassergebühren, nach Frischwassermaßstab

Beschreibung

Für die bezogene Frischwassermenge wird eine Abwassergebühr von 2,07 Euro pro m³ erhoben. Bei selbst gefördertem Frischwasser (Grundwasser), dass in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, wird ebenfalls eine Gebühr von 2,07 Euro pro m³ erhoben. Basis für den Verbrauch ist die Wasserrechnung der Stadtwerke Wasserversorgung Rüsselsheim GmbH.

Wassermengen die nicht dem Kanalnetz zugeleitet werden, können durch einen Sonderwasserzähler nachgewiesen werden.

Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.

Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.

Erläuterungen und Hinweise