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Amt für Mobilität und Tiefbau

Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen

Beschreibung

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchsgenehmigung gestellt wird. Weiterhin ist zu prüfen, ob gegebenenfalls noch ein Antrag Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

Erläuterungen und Hinweise