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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest)

Beschreibung

Ausstellung einer amtlichen Auskunft auf dem Sorgeregister (Negativattest).

Das Negativattest ist eine Auskunft darüber, dass keine:
…gemeinsame Sorgeerklärung angegeben wurde.
…Gerichtsentscheidung vorliegt, die der Mutter das Sorgerecht ganz oder teilweise entzieht.
…rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorliegt, die dem Vater das alleinige Sorgerecht zuspricht.
 

Eine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten:
Mütter, welche nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben hatten.
 

Diese Auskunft ist nicht erforderlich, wenn:
ein Elternteil das alleinige Sorgerecht per Gerichtsbeschluss zugesprochen bekommen hat. Dann ist der Gerichtsbeschluss der Nachweis über die alleinige Sorge (keine Ausstellung eines Negativattestes).

Erläuterungen und Hinweise