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Dezernat III

Baugenehmigungsfreie Vorhaben (Erklärung der Gemeinde)

Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten baugenehmigungsfreier Vorhaben.

Beschreibung

Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Viele kleinere Bauvorhaben können errichtet werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist oder die Stadt Rüsselsheim davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Sie sind in der Anlage zu Paragraf 63 HBO aufgelistet.

Baugenehmigungsfreie Vorhaben mit Freistellungsvorbehalt

Einige Bauvorhaben stehen unter Freistellungsvorbehalt. In diesem Fall sind vollständige Planunterlagen bei der Stadt Rüsselsheim, Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Bereich Stadtplanung, einzureichen. Um welche Vorhaben es sich dabei genau handelt, kann der Anlage zu Paragraf 63 HBO entnommen werden.

Die Stadt hat dann 14 Tage Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren zu fordern. Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich

Alle größeren Bauvorhaben außer Sonderbauten können nach Paragraf 64 HBO baugenehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Dazu sind vollständige Planunterlagen bei der Stadt Rüsselsheim, Bauaufsicht, einzureichen.

Erläuterungen und Hinweise