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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Beantragen einer Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe

Beschreibung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen. Zudem ist ein gewisses Eigenkapital erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird zum Antrag gehört. Die Erlaubnisgebühr beläuft sich auf 1.200 Euro.

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