Beschreibung
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen. Zudem ist ein gewisses Eigenkapital erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird zum Antrag gehört. Die Erlaubnisgebühr beläuft sich auf 1.200 Euro.