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Dezernat III

Beratung zur Nutzungsänderung von Gebäuden

Beschreibung

Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten von Nutzungsänderungen. 

Baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen
Wer beispielsweise in einer Wohnung das Kinderzimmer zum Arbeitszimmer umnutzt oder den Dachboden als Wohnungserweiterung ausbaut, benötigt keine Nutzungsänderung. Die baugenehmigungsfreien Nutzungsänderungen sind in der Anlage zu § 63 HBO abschließend aufgezählt.

Mitteilungspflichtige baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen
Nutzungsänderungen können nach § 64 HBO baugenehmigungsfrei durchgeführt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Es sind dazu vollständige Planunterlagen bei der Stadt Rüsselsheim, Bauaufsicht, einzureichen.

Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen
Alle sonstigen Nutzungsänderungen sind baugenehmigungspflichtig. Ist zum Beispiel beabsichtigt, in einem Bereich ohne Bebauungsplan eine Wohnung zum Büro oder ein Laden zur Gaststätte umgenutzt werden, ist zuvor eine Baugenehmigung einzuholen.

Erläuterungen und Hinweise