Beschreibung
Die Benutzung von öffentlichen Straßen durch Betreiber digitaler Netze ist öffentlich-rechtlich geregelt. Vor der Verlegung von Telekommunikationsleitungen ist die Zustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers erforderlich.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Antrags- und Genehmigungsprozesse wurde in Kooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das bundesweite Breitband-Portal im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. In dem Breitband-Portal können Betreiber digitaler Netze Ihre Anträge online stellen, um Genehmigungen für das Verlegen von Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten.
Die Nutzung des OZG Breitband-Portals als antragstellendes Unternehmen oder als ein von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragten Dienstleister ist die Registrierung über das bundeseinheitliche Unternehmenskonto (via ELSTER-Login) erforderlich.