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Amt für Mobilität und Tiefbau

Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG

Beschreibung

Die Benutzung von öffentlichen Straßen durch Betreiber digitaler Netze ist öffentlich-rechtlich geregelt. Vor der Verlegung von Telekommunikationsleitungen ist die Zustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers erforderlich.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Antrags-  und Genehmigungsprozesse wurde in Kooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das bundesweite Breitband-Portal im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. In dem Breitband-Portal können Betreiber digitaler Netze Ihre Anträge online stellen, um Genehmigungen für das Verlegen von Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten.

Die Nutzung des OZG Breitband-Portals als antragstellendes Unternehmen oder als ein von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragten Dienstleister ist die Registrierung über das bundeseinheitliche Unternehmenskonto (via ELSTER-Login) erforderlich.

Erläuterungen und Hinweise