Beschreibung
Wenn Parteien, Verbände, Kirchen oder caritative Vereine öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen caritativer Art sind z.B.:
- Informationsstände von Parteien, Gewerkschaften oder Vereinen
- Lagerung von Materialien aller Art
- Wahlplakate