Beschreibung
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie ohne Schuldzuweisung geschieden werden.
Für Ehescheidungen ist das Amtsgericht am Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständig. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.