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Dezernat III

Erbbaugrundstück

Beschreibung

Erbbau- und Erbpachtgrundstücke sind Grundstücke, bei denen der Eigentümer des Grund und Bodens mit dem Eigentümer des darauf befindlichen Bauwerks nicht identisch ist. Ein Erbbaugrundstück wird sozusagen zur Bebauung und Nutzung an einen Dritten für eine bestimmte Zeit „vermietet“. Erbbaurechte vergeben in den meisten Fällen Kirchen und Kommunen.

Städtische Erbbaugrundstücke werden von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Rüsselsheim betreut. Sie können zu Wohn- und Sportzwecken sowie für gewerbliche oder sonstige Zwecke vergeben werden.

Erläuterungen und Hinweise