Beschreibung
Findet die Eheschließung der Eltern nach der Geburt des Kindes statt und führen die Eltern weiterhin getrennte Familiennamen, so kann der Familienname des Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmt werden.
Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, erstreckt sich der Ehename automatisch auf den Geburtsnamen des minderjährigen Kindes. Ab einem Kindesalter von fünf Jahren muss sich der sorgeberechtigte Elternteil im Namen des Kindes der Namenserklärung anschließen und seine Zustimmung hierzu abgeben. Wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, muss es zusätzlich selbst die Anschlusserklärung unterschreiben.