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Standesamt

Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens bei später begründeter gemeinsamer Sorge

Beschreibung

Wenn die Geburt eines Kindes bereits beurkundet ist und nur die Mutter in der Geburtsurkunde eingetragen ist, führt das Kind den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wird nachträglich die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt und daraufhin der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen, kann die Kindesmutter auch zu einem späteren Zeitpunkt den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Abgabe einer Erklärung über die gemeinsame Sorge beim Jugendamt den Geburtsnamen des Kinders nur innerhalb einer Frist von drei Monaten ändern können.

Erläuterungen und Hinweise