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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Fischereischein

Beschreibung

Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
 

Wenn Sie mit Wohnsitz in Rüsselsheim gemeldet sind, können wir Ihnen einen Fischereischein ausstellen.

Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:

  • Fischereischein (ein, fünf oder zehn Jahre)
  • Sonderfischereischein (fünf oder zehn Jahre)
     

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Fischereiprüfung nicht ablegen können, kann auf Antrag ein Sonderfischereischein erstellt werden.

Erläuterungen und Hinweise