Beschreibung
Jugendgruppen und -abteilungen von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden erhalten Zuschüsse zu ihren überfachlichen Aktivitäten, soweit sie – beziehungsweise ihre jeweilige Landesorganisation – nach Paragraf 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als förderungsfähig anerkannt sind. Erforderlich ist darüber hinaus, dass eine Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII geschlossen wurde.
Zuschüsse gibt es für Ferienlager, Freizeiten im In- und Ausland, Tagesseminare, Lehrgänge, Arbeitsgemeinschaften/Seminare, Studienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Pauschalzuschüsse, Beschäftigungsmaterial und Gebrauchsgegenstände für die Jugendarbeit.