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Fachbereich Bildung und Betreuung

Förderung der Jugendarbeit der Vereine

Beschreibung

Jugendgruppen und -abteilungen von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden erhalten Zuschüsse zu ihren überfachlichen Aktivitäten, soweit sie – beziehungsweise ihre jeweilige Landesorganisation – nach Paragraf 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als förderungsfähig anerkannt sind. Erforderlich ist darüber hinaus, dass eine Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII geschlossen wurde.

Zuschüsse gibt es für Ferienlager, Freizeiten im In- und Ausland, Tagesseminare, Lehrgänge, Arbeitsgemeinschaften/Seminare, Studienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Pauschalzuschüsse, Beschäftigungsmaterial und Gebrauchsgegenstände für die Jugendarbeit.

Erläuterungen und Hinweise