Beschreibung
Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem privaten Beschäftigungsverhältnis stehen, können eine bezahlte Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub) beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig sind. Die Freistellung kann bis zu zwölf Arbeitstage pro Jahr umfassen.
Eine Freistellung kann für folgende Fälle gewährt werden:
1. Mitarbeit in: Zeltlagern. Jugendherbergen, Heimen zur vorübergehenden Erholung Jugendlicher, sonstige Veranstaltungen, bei denen Jugendliche betreut werden.
2. Für den Besuch von Tagungen, Lehrgängen und Seminaren von Jugendverbänden, der öffentlichen Jugendpflege und –bildung sowie im Rahmen des Jugendsports.
Juleica – Jugendleiter/in Card
Wer eine Jugendgruppe, ein Ferienangebot oder eine Freizeit leiten will, muss vieles können: Pädagogisches und rechtliches Wissen sind ebenso gefragt, wie Organisationsgeschick und Einfühlungsvermögen. Deshalb bietet die Jugendförderung Rüsselsheim eine Schulung zum Erwerb der Jugendleiter/in-Card an. Die Schulung richtet sich an Personen ab 15 Jahren, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.
Die Ausbildungsreihe wurde auf der Grundlage für die Ausbildung der Kinder- und Jugendleiterinnen und -leiter des Hessischen Jugendrings entwickelt. Nach der Teilnahme an den sechs Schulungstagen und dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses bekommen die Teilnehmenden als Zertifikat die Juleica-Card.
Die Card-Inhaberinnen und -inhaber erhalten Vergünstigungen. Je nach Bundesland und Region sind das zum Beispiel: finanzielle Vergünstigungen, Sonderurlaub, Freistellung, Fahrpreisermäßigung, ermäßigte BahnCard, gebührenfreies Ausleihen. Hierfür ist die Jugendleiter/in-Card ein Legitimationsnachweis.