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Dezernat III

Gestattungen für temporäre Grundstücksnutzungen erteilen

Beschreibung

Die Liegenschaftsverwaltung erteilt auf Antrag Gestattungen für eine temporäre Nutzung städtischer Grundstücke (zum Beispiel als Lagerfläche für Baustellen etc.), soweit es sich bei den Flächen nicht um öffentlich genutzte Grundstücke handelt. Die Nutzung solcher öffentlich genutzter Flächen (Sondernutzung) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamts. Die Nutzung öffentlicher Grünflächen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Stadt- und Grünplanung.

Eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch wird empfohlen.

Erläuterungen und Hinweise