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Amt für Umwelt und Klimaschutz

Informationen für Hundehalter

Die Stadt Rüsselsheim hat für Hundebesitzer verschiedene Bereiche ausgewiesen, in denen es für Vierbeiner keinen oder einen zeitlich begrenzten beziehungsweise grundsätzlichen Leinenzwang gibt. Einen großen Bereich ohne Leinenzwang gibt es beispielsweise entlang des Horlachegrabens auf der östlichen, dem Wald zugewandten Seite. Aus Rücksicht auf andere Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es jedoch ebenfalls Areale, für die ein Hundeverbot besteht.

Angeleinter Hund

Beschreibung

Die Stadt Rüsselsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger die nachfolgend aufgelisteten Verhaltensregeln zu beherzigen:

 

Bitte beachten Sie: Verschärfte Leinenpflicht aufgrund der Afrikanischen Schweinepest

Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest gilt zusätzlich zur bisherigen Leinepflicht der Stadt für manche Gebiete eine zusätzliche Leinenpflicht des Kreises. Nördlich der A60 können Fellnasen weitestgehend innerhalb der Wohnbebauung und am Mainvorland frei laufen. Für Waldgebiete und das Gebiet südlich der A60 gilt jedoch eine generelle Leinenpflicht des Kreises. 

Weitere Informationen und die rechtliche Grundlage finden Sie auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau.

Kreis Groß-Gerau | Sonderseiten zur Afrikanischen Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Bereiche mit Leinenpflicht

In allen Parks, Fußgängerzonen, Einkaufszentren und Bussen müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Eine Anleinpflicht gilt außerdem in den Naturschutzgebieten sowie in ausgewählten Biotopen. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September müssen Hunde auch in den Landschaftsschutzgebieten angeleint werden. Eine „Übersichtskarte für Hundehalter“ finden Sie unten unter Links und Downloads, dort sind die Gebiete mit und ohne Leinenpflicht entsprechend markiert.

 

Hundeverbot auf Spielplätzen

Damit Kinder ungestört spielen können, gilt ein Hundeverbot auf allen Kinderspielplätzen, in Kindertagesstätten sowie auf Schulgeländen. Die Spielwiese des Ostparks darf ebenfalls nicht von Hunden betreten werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle Friedhöfe der Stadt.

 

Ausnahmegenehmigung

Für Hunde, die eine wichtige Aufgabe erfüllen, gibt es Ausnahmegenehmigungen vom Hundeverbot oder die Anleinpflicht. Das betrifft insbesondere Blindenführ-, Rettungs-, Dienst- sowie Jagdhunde.

 

Hundekot bitte entsorgen

Hundebesitzerinnen und -besitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes oder ihrer Hunde unverzüglich zu entfernen. Dies gilt selbstverständlich in der Stadt, jedoch auch auf Feldern und in Naturschutzgebieten. Im Handel gibt es dafür unterschiedliche Hundekottüten. Benutzte Hundekottüten bitte immer im Restmüll entsorgen, auch bei Aufschriften wie „biologisch abbaubar“ oder „Bioplastik“! Diese Begriffe sind nicht geschützt und Kotbeutel in der Natur stellen eine große Gefahr für Wildtiere dar. Wer Hundekot nicht entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Anmelden von Hunden

Hunde müssen steuerrechtlich angemeldet werden. Eine Anmeldung kann im Bereich Steuerangelegenheiten oder in den Stadtbüros vorgenommen werden.

Gefährliche Hunde wie Pitbull, Terrier oder Rottweiler müssen zusätzlich beim Bereich Gewerbe, Ordnung, Straßenverkehr registriert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rüsselsheim.

 

Temporäre Hundewiese bei Königstädten

Weil wegen der Afrikanischen Schweinepest bis auf Weiteres eine Leinenpflicht für Hunde gilt, hat die Stadt Rüsselsheim bei Königstädten eine temporäre Hundewiese eingerichtet. „Der Stadt ist es wichtig, dass die Vierbeiner trotz dieser Einschränkungen auf einer eingezäunten Wiese ihrem Bewegungsdrang nachkommen und ohne Leine flitzen und spielen können. Sie stellt nun eine rund große 2.000 Quadratmeter große Fläche zur Verfügung, die der Städteservice eingezäunt hat“, sagt Oberbürgermeister Patrick Burghardt. 

 

Die temporäre Hundewiese ist Teil der Neubürgerwiese im Blauen See und befindet sich zwischen der Verlängerung der Straße „Am Königstädter Hügel“ und der Stockstraße. Das Gelände können Hundebesitzerinnen und -besitzer während der Sommerzeit von 8:00 bis 20:00 Uhr und während der Winterzeit von 8:00 bis 17:00 Uhr nutzen. Sie müssen Kot ihres Hundes und Abfall in den vorgesehenen Behältnissen entsorgen. Kinder dürfen die Wiese zur eigenen Sicherheit nur in Begleitung von Aufsichtspersonen betreten. Glasflaschen sind auf dem Gelände verboten.

 

Die GPS-Koordinaten sind:

49.97354307638505

8.453296378896159

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise