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Amt für Umwelt und Klimaschutz

Informationen für Hundehalter

Die Stadt Rüsselsheim hat für Hundebesitzer verschiedene Bereiche ausgewiesen, in denen es für Vierbeiner keinen oder einen zeitlich begrenzten beziehungsweise grundsätzlichen Leinenzwang gibt. Einen großen Bereich ohne Leinenzwang gibt es beispielsweise entlang des Horlachegrabens auf der östlichen, dem Wald zugewandten Seite. Aus Rücksicht auf andere Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es jedoch ebenfalls Areale, für die ein Hundeverbot besteht.

Angeleinter Hund

Beschreibung

Die Stadt Rüsselsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger die nachfolgend aufgelisteten Verhaltensregeln zu beherzigen:

 

Bitte beachten Sie: Aktuell gilt ein Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet

Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest wurde vom Kreis Groß-Gerau mit einer Allgemeinverfügung ein genereller Leinenzwang verfügt. Er gilt in Rüsselsheim im gesamten Stadtgebiet, im Innen- und im Außenbereich.

Weitere Informationen und die rechtliche Grundlage finden Sie auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau.

Internetseite: Kreis Groß-Gerau - Sonderseiten zur Afrikanischen Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Bereiche mit Leinenpflicht

In allen Parks, Fußgängerzonen, Einkaufszentren und Bussen müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Eine Anleinpflicht gilt außerdem in den Naturschutzgebieten sowie in ausgewählten Biotopen. Während der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 15. Juli müssen Hunde auch in den Landschaftsschutzgebieten angeleint werden. Eine „Übersichtskarte für Hundehalter“ finden Sie unten unter Links und Downloads, dort sind die Gebiete mit und ohne Leinenpflicht entsprechend markiert.

 

Hundeverbot auf Spielplätzen

Damit Kinder ungestört spielen können, gilt ein Hundeverbot auf allen Kinderspielplätzen, in Kindertagesstätten sowie auf Schulgeländen. Die Spielwiese des Ostparks darf ebenfalls nicht von Hunden betreten werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle Friedhöfe der Stadt.

 

Ausnahmegenehmigung

Für Hunde, die eine wichtige Aufgabe erfüllen, gibt es Ausnahmegenehmigungen vom Hundeverbot oder die Anleinpflicht. Das betrifft insbesondere Blindenführ-, Rettungs-, Dienst- sowie Jagdhunde.

 

Hundekot bitte entsorgen

Hundebesitzerinnen und -besitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes oder ihrer Hunde unverzüglich zu entfernen. Dies gilt selbstverständlich in der Stadt, jedoch auch auf Feldern und in Naturschutzgebieten. Im Handel gibt es dafür unterschiedliche Hundekottüten. Benutzte Hundekottüten bitte immer im Restmüll entsorgen, auch bei Aufschriften wie „biologisch abbaubar“ oder „Bioplastik“! Diese Begriffe sind nicht geschützt und Kotbeutel in der Natur stellen eine große Gefahr für Wildtiere dar. Wer Hundekot nicht entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Anmelden von Hunden

Hunde müssen steuerrechtlich angemeldet werden. Eine Anmeldung kann im Bereich Steuerangelegenheiten oder in den Stadtbüros vorgenommen werden.

Gefährliche Hunde wie Pitbull, Terrier oder Rottweiler müssen zusätzlich beim Bereich Gewerbe, Ordnung, Straßenverkehr registriert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rüsselsheim.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise