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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Kita- und Einrichtungsaufsicht

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Kita- und Einrichtungsaufsicht zählt der „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“.

Zu diesem Zweck benötigt der Träger einer Einrichtungen, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, nach Paragraf 45 SGB VIII für dessen Betrieb eine Betriebserlaubnis. Der entsprechende Antrag ist über das Jugendamt Rüsselsheim zu stellen, die abschließende Prüfung nimmt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vor.

Zusätzlich wacht die Kita- und Einrichtungsaufsicht nach Paragraf 47 SGB VIII über die Melde- und Dokumentationspflichten in diesen betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen. Dies sind unter anderem "Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen."

Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um das Thema Betriebserlaubnisverfahren sowie zu den Meldepflichten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Erläuterungen und Hinweise