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Standesamt

Namensgebung des Kindes - Vorname

Beschreibung

Welchen Vornamen kann ich für mein Kind wählen?

Bei der Wahl eines Vornamens ist das Kindeswohl zu beachten. Der Vorname darf also nicht anstößig, verunglimpfend, lächerlich oder ungeeignet sein und muss das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Falls Sie sich für einen geschlechtsneutralen Vornamen entscheiden, raten wir Ihnen sich einen weiteren Vornamen erteilen, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.

Die Anzahl der Vornamen sollte sieben nicht überschreiten, da es ansonsten zu einer Gefährdung des Kindeswohls und zahlreichen Problemen im Alltag kommen kann. Werden zwei Vornamen mit einem Bindestrich verbunden, gelten sie als ein Name.

Bei der Beurkundung von Kindern ausländischer Eltern müssen zu den deutschen Vorschriften auch die jeweiligen Gesetze der Herkunftsländer beachtet werden. Eine Missachtung kann zu Schwierigkeiten bei einer späteren Registrierung bei den Heimatbehörden führen. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor der Namensgebung bei Ihrer Heimatbehörde beziehungsweise Ihrem zuständigen Konsulat, ob die von Ihnen gewünschten Namen zulässig sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob es bei den von Ihnen gewählten Vornamen zu Problemen kommen kann, setzen Sie sich frühzeitig mit den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts in Verbindung.

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