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Dezernat III

Offenlage im Bebauungsplan-Verfahren

Beschreibung

Eine Offenlage wird im Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan-Entwurf öffentlich auszulegen, wird von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Durch Veröffentlichung in der lokalen Tagespresse wird er mindestens eine Woche vor Beginn der Offenlage bekannt gemacht.

Eine Offenlage dauert in der Regel einen Monat. Während dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und gegebenenfalls Umweltbericht im Rathaus, Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Bereich Stadtplanung, im Schaukasten vor Zimmer 100 eingesehen werden.

Erläuterungen und Hinweise