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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Pflegeeltern = Pflegestelle = Pflegefamilie = ein Zuhause für ein Pflegekind

Haben Sie Interesse einem Kind ein neues Zuhause zu geben?
In Bereitschaftspflege oder für längere Zeit?
Wir haben einige Fragen von Bewerbern zusammengetragen und möchten Ihnen hier die wichtigsten Antworten geben.

Beschreibung

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

Der Pflegekinderdienst der Stadt Rüsselsheim begrüßt Bewerbungen von unverheirateten, verheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren – egal, welcher Nationalität oder Herkunft. Eingewanderte Pflegefamilien sollten unbefristeten Aufenthalt in Deutschland haben und der deutschen Sprache mächtig sein.  Wer sich nicht als Paar bewirbt, muss über ein stabiles soziales Netzwerk verfügen. Paare sollten in einer gefestigten Lebenspartnerschaft oder Ehe leben.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?

Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Herzlichkeit, Humor und eine positive Lebenseinstellung sind die besten Voraussetzungen ein Pflegekind auf seinem Lebensweg zu begleiten.

 
Grundsätzlich sollen Bewerberinnen und Bewerber in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, also über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Aufnahme eines (weiteren) Kindes benötigen Sie in der Wohnung genügend Wohnraum, am besten ein freies Zimmer. Sie sollten gesund sein, um den Anforderungen der Kindererziehung gerecht zu werden. Das heißt, Sie müssen körperlich und seelisch belastbar sein, Krankheiten dürfen Sie im Alltag nicht wesentlich einschränken. Pflegekinder brauchen viel Zeit und Aufmerksamkeit von ihren Pflegeeltern, wenn es sich vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Elternteil auch berufstätig sein.

 
Außerdem sollen Sie ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis haben.
Auch wenn das Pflegekind in einem privaten Haushalt lebt, ist die Pflege eine Maßnahme nach Paragraf 33 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8). Deshalb wird von den Pflegeeltern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Institutionen, sowie zur Teilnahme an Gruppenarbeiten und Fortbildungen erwartet. Ebenso wird vorausgesetzt, dass Pflegeeltern Verständnis und Einfühlungsvermögen für das Pflegekind und seine leibliche Familie aufbringen. Denn ein Pflegekind ist ein Kind mit zwei Familien.

Gibt es eine Altersgrenze für Pflegeeltern?

Das Alter der Pflegeeltern spielt eine Rolle bei der Vermittlung. Pflegekindern soll eine langfristige und erfüllte Beziehung zu den Pflegeeltern ermöglicht werden. Das heißt, je kleiner ein Kind, desto jünger können die Pflegeeltern sein. Aber auch mit 45 Jahren kann man noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen. Sie sollten bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes jedoch nicht älter als 63 Jahre alt sein. Wir beraten Sie dazu gerne.

 

Wird uns ein Pflegekind wieder verlassen?

In der Bereitschaftspflege liegt es in der Natur der Sache, dass die Kinder nur vorübergehend dort leben.

 
Vollzeitpflegeverhältnisse sind in der Regel auf Dauer angelegt. Ein Kind wird erst in Vollzeitpflege vermittelt, wenn die Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamtes in der Herkunftsfamilie ausgeschöpft sind und Kinder eine andere Lebensperspektive benötigen. Vollzeitpflege soll den Kindern einen geschützten familiären Rahmen bieten bis zum 18. Lebensjahr des Pflegekindes und gegebenenfalls auch noch darüber hinaus. Die Kinder kehren nur in sehr seltenen Fällen in ihre Ursprungsfamilien zurück.
 
Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich mit dem Gedanken tragen einem Pflegekind ein Zuhause zu geben, ob vorübergehend oder auf Dauer, dann melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

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