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Fachbereich Bildung und Betreuung

Schulbezirke / wohnortnahe Beschulung / Einzugsbereich

Beschreibung

Für die Grundschulen in Rüsselsheim sind Einzugsbereiche (Schulbezirke) festgelegt. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Sollten die Erziehungsberechtigten aus besonderen Gründen die Einschulung in einem anderen Schulbezirk wünschen, müssen sie bei der Anmeldung des Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Schule einen formlosen Antrag stellen. Diesem Antrag ist eine Arbeitsbescheinigung der Eltern, Bescheinigung über eine Tagesmutter, einen Hortplatz oder ähnliches in dem gewünschten Schulbezirk beizufügen. Der Antrag wird mit einer Stellungnahme der Schulleiterin/des Schulleiters der zuständigen Schule an die gewünschte Schule zugeleitet und anschließend dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis mit einer Stellungnahme der Schulleiterin/des Schulleiters der gewünschten Schule zur Entscheidung vorgelegt.

Erläuterungen und Hinweise