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Dezernatsbüro II

Schulkommission

Beschreibung

Schulträger bilden Schulkommissionen gemäß des Paragraf 148 des Hessischen Schulgesetzes. Diesen müssen

  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Eltern
  • Schülerinnen und Schüler
  • Politik
  • Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind,

angehören.

In Rüsselsheim am Main sind außerdem Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats und Verbindungslehrkräfte Mitglieder der Schulkommission. Unter folgender Verlinkung steht Ihnen die Geschäftsordnung der Schulkommission der Stadt Rüsselsheim am Main als Download zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise