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Fachbereich Finanzen

Informationen zu SEPA bei der Stadtverwaltung Rüsselsheim

Beschreibung

Das SEPA-Verfahren (Single European Payments Area)  steht für ein europaweit einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften). Das SEPA-Verfahren ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Seit dem 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften von der Stadt Rüsselsheim nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher durften übergangsweise noch zwei Jahre länger (bis 1. Februar 2016) die Kontonummer und Bankleitzahl auf Zahlungsaufträgen angeben. Die Banken führten in diesem Fall eine Umwandlung ins SEPA-Format durch.

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Darstellungsform der Kontonummer. Sie besteht in Deutschland immer aus 22 Stellen:

  • Länderkennzeichen: zweistellig (in Deutschland: DE)
  • Prüfziffer: zweistellig
  • Bankleitzahl: achtstellig
  • Konotnummer: zehnstellig (fehlende Stellen werden vorne mit Nullen aufgefüllt)

Neben der IBAN musste vorübergehend noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland). Seit 1. Februar 2016 ist die Pflicht, den BIC anzugeben, entfallen. Ihre eigene IBAN und BIC können Sie bereits heute regelmäßig Ihrer Girokontokarte, Ihrem Kontoauszug und/oder Ihrem Online-Banking-Portal entnehmen.


Für die Stadt Rüsselsheim sind folgende Bankverbindungen zu beachten:

Bank: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF

Bank: Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG

Bank: Postbank Frankfurt
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF

Erläuterungen und Hinweise