Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Finanzen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen steuerlichen Forderungen seitens der Stadt Rüsselsheim gegenüber der Antragsstellerin oder dem Antragsteller bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Erläuterungen und Hinweise